Halteverbotszone und Verkehrssicherung

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Sie benötigen eine Halteverbotszone in Hamburg oder Umgebung?

Halteverbotszonen haben vor allem in Hamburg einen großen Stellenwert. Jeder Hamburger kennt diese Situation, ob auf stark befahrenen Straßen als auch auf abgelegenen Wegen keinen nahegelegenen Parkplatz zu finden.

Sowohl für private Haushalte, als auch für Firmen sind Halteverbotszonen interessant.

 Die Privatperson, die gerade zum Beispiel einen Umzug plant, bucht unsere Leistungen immer gerne. Es ist üblich, dass ein Umzugsunternehmen und/oder die zu liefernden Möbelhäuser (Ikea, Höffner oder Küchen Aktuell) für den Umzug genug Parkfläche benötigen, um die LKWs genau vor der Haustür abzustellen.

Um bei dem ganzen Umzugsstress nicht den Überblick zu verlieren, bieten wir unser All-In Paket „halt-single+“ an und bieten den vollen Service!

Dieses beinhaltet das Beantragen einer Halteverbotszone bei der zuständigen Behörde, die fristgerechte Schilderaufstellung und das Erstellen des Aufstellungsprotokolls für den Kunden.

Die fristgerechte Aufstellung bedeutet, dass die Schilder 4 Tage vor dem Gültigkeitstag von uns aufgestellt werden, um den parkenden Fahrzeughaltern genügend Zeit zu lassen, diese wahrzunehmen.

Unser Service wird aber nicht nur für einen Umzug oder die Anlieferung angeboten, sondern zum Beispiel ebenfalls für ein geplantes Neubauvorhaben oder eine Sanierungsmaßnahme, die über einen längeren Zeitraum andauern.

Die Halteverbotsschilder werden dort für die täglichen Anlieferungen und Rangierflächen, für die jeweiligen Transportfahrzeuge und Handwerker genutzt.

Natürlich bieten wir unseren Service auch Firmen an!

Hier sind die beliebtesten Beispiele die Nutzung der Schilder für eine Baustelle, Rohrreinigungsarbeiten­­­ und für den Aufbau von Gerüsten.

Auch werden Halteverbotsschilder für Film- und Dreharbeiten benötigt.

Ohne die beantragten Parkplatzabsperrungen können die Firmen hier Ihre Tätigkeiten nicht ausführen bzw. nur eingeschränkt tätig werden.

 Grundsätzlich muss für jede Halteverbotszone vorerst eine Genehmigung eingeholt werden.

Ohne diese sind die aufgestellten Schilder nicht rechtens und dürfen nicht auf dem öffentlichen Grund aufgestellt werden. Die Genehmigung, auch Straßenverkehrsbehördliche Anordnung genannt, für die Halteverbotsschilder erhält man in Hamburg bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde im jeweiligen Polizeikommissariat.

Die Genehmigung muss spätestens vier Tage vor der Gültigkeit des Halteverbotes vorliegen, da an diesem Tag aufgestellt werden muss. Haben Sie Ihre Genehmigung bereits eigenständig eingeholt, übernehmen wir gerne nur das Aufstellen der Schilder mit unserem Paket „halt single“ an (VZ 283-10 und VZ 283-20). In Straßen, wo eine Restfahrbahnbreite von ca. 3,00 Metern nach Parken des Umzugswagen gegeben ist, reicht eine einseitige Aufstellung. In engen Straßen werden dagegen Schilder auf beiden Straßenseiten benötigt „halt-double“ bzw. halt-double+

 Ein Verleih unserer Schilder ist nicht vorgesehen.

Das Halt Hamburg Team hilft Ihnen gerne weiter.

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